Vollstreckungsverfahren
23/10/2011 16:37
Mit der rechtskräftigen Verurteilung beginnt das Vollstreckungsverfahren. Es gehören dazu alle Maßnahmen und Anordnungen, die auf Vollzug, aber auch auf Abänderung und befristete oder endgültige Aufhebung einer strafgerichtlichen Entscheidung gerichtet sind. Dies können z.B. Freiheitsstrafe oder Geldstrafen aber auch Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Berufsverbot oder Verlust der Amtsfähigkeit sein.