Vollstreckung
06.07.2008 12:49
Vollstreckung bezeichnet die die zwangsweise Durchsetzung einer rechtskräftigen oder für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde.
Die Vollstreckung erfolgt durch Vollstreckungsbehörden.
Die Vollstreckung erfolgt durch Vollstreckungsbehörden.