Verwaltungsrecht
Danbeben existieren zahlreiche Regelungen des öffentlichen Rechts, durch die dem Bürger subjektive Rechte unterhalb der Schwelle der Grundrechtsbetroffenheit eingeräumt werden. Beispiele sind etwa das Immissionsschutzrecht, durch das der Bürger vor schädlichen Umwelteinwirkungen Dritter (z.B. Licht, Lärm oder Geruch) geschützt wird oder allgemein der Bereich der Leistungsverwaltung (BAföG, SGB II).
Wenn Sie sich gegen ein Handeln eines Trägers von Hoheitsgewalt zur Wehr setzen, ein Handeln gegen Dritte oder zu Ihren Gunsten erwirken wollen, so müssen Sie dabei einige "Spielregeln" beachten. Es muss der richtige Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung identifiziert und eine mögliche "Anspruchsgrundlage" gefunden werden. Oftmals sind Fristen zu beachten, nach deren Ablauf ein Verwaltungsakt bestandskräftig oder die Anfechtungsklage unzulässig wird. Im Ordnungsrecht muss zuweilen bei drohendem Einschreiten der Behörde die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes suspendiert werden; im Bereich der Leistungsverwaltung kann eine lange Verfahrensdauer die Einleitung eines Eilverfahrens erfordern.