Vertragsfreiheit

Vertragsfreiheit

18.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Unter der Vertragsfreiheit versteht man das Recht des Einzelnen, seine Lebensverhältnisse durch Verträge frei zu gestalten. Sie ist als wichtigste Erscheinungsform der Privatautonomie ein Grundprinzip des deutschen Zivilrechts. Man zählt zur Vertragsfreiheit die Abschlussfreiheit (freie Wahl der Vertragsparteien) sowie die Inhaltsfreiheit (freie Wahl des Vertragsinhalts), welcher jedoch nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen darf.

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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