Verschuldensfähigkeit
Verschuldensfähigkeit
Verschuldensfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, für ihre schuldhaften Pflichtverletzungen einstehen zu können.
- wer das 7. Lebensjahr nicht vollendet hat ist nicht verantwortlich (§§ 827 ff.)
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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