Versammlung
Versammlung
Eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck. Die innere Verbindung unterscheidet eine Versammlung von einer bloßen Ansammlung.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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