Verpflichtungsgeschäft
Verpflichtungsgeschäft
Das Verpflichtungsgeschäft ist das Rechtsgeschäft, aus dem sich die Verpflichtung einer, beider oder mehrerer Parteien zu einer Leistung und damit in der Regel ein Anspruch der einen Partei gegen die andere ergibt.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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