Verlusthaftung
04/11/2008 11:00
Das Modell der Verlusthaftung wurde vom BGH (04.03.1996 - Az: II ZR 123/94) entwickelt und wird bei der Aufgabe der Gründung einer GmbH und gleichzeitiger Aufgabe der Geschäftstätigkeit herangezogen, um die Verantwortlichkeit der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft zu regeln. Dieses Modell besteht aus einer einheitlichen und unbeschränkten Binnenhaftung der Gesellschafter der Vorgesellschaft. Die Gesellschafter der Vorgesellschaft haften für deren Verbindlichkeit in Gestalt einer bis zur Eintragung andauernden Verlustdeckungshaftung. Diese Verlustdeckungshaftung setzt sich bei Eintragung der Gesellschaft als sog. Vorbelastungshaftung fort.