Verlagsrecht
Verlagsrecht
Der Begriff des Verlagsrecht ist in § 8 VerlG legaldefiniert. Demnach umfasst das Verlagsrecht das ausschließliche Recht des Verlegers zur Vervielfältigung und Verbreitung.
Das Verlagsrecht entsteht mit der Ablieferung des Werkes an den Verleger und erlischt mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses (§ 9 VerlG).
Das Verlagsrecht entsteht mit der Ablieferung des Werkes an den Verleger und erlischt mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses (§ 9 VerlG).
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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