Verkehrsordnungswidrigkeiten
01/01/1970 00:00
Der Begriff der Ordnungswidrigkeit ist in § 1 Abs. 1 OWiG legaldefiniert. Danach ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten zählen insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug und Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen.
Zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten zählen insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug und Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen.