Verkehrsanwalt
02/12/2008 23:48
Der Verkehrs- oder auch Terminsvertreter (lat. correspondere = mitbeantworten) regelt den Schriftverkehr zwischen dem Prozessbevollmächtigten und der Partei.
Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (Terminsvertretung).
Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (Terminsvertretung).