Vergehen / Verbrechen
13/07/2007 12:31
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet bei Straftaten zwischen Vergehen und Verbrechen, vgl. § 12 StGB.
Verbrechen sind demnach Straftaten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Beispiele hierfür sind Totschlag, Raub und Meineid.
Vergehen sind demnach Straftaten, bei denen die Mindeststrafandrohung bei unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe liegt. Beispiele hierfür sind Diebstahl, Betrug und Körperverletzung.
Diese Unterscheidung hat im wesentlichen zwei Folgen. Zum einen wirkt sie sich auf die Versuchsstrafbarkeit aus. Denn nach § 23 StGB ist der Versuch eines Verbrechens stets strafbar. Der Versuch eines Vergehens hingegen nur, wenn dies das Gesetz ausdrücklich bestimmt.
Zum anderen liegt bei einem Verbrechen ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO.