Verfügung

Verfügung

26.06.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die Verfügung ist das Rechtsgeschäft, durch das unmittelbar auf den Bestand eines Rechtes eingewirkt wird, etwa durch Aufhebung, Belastung oder Inhaltsänderung.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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