Vereinsvorstand

25/05/2009 09:53
Bei einem Verein handelt es sich um eine juristische Person, welche im Rechtsverkehr durch eine oder mehrere Personen vertreten werden muss. Dies hat gemäß § 26 Abs. 1 BGB durch einen Vorstand zu erfolgen. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich, wobei er die Stellung eines gesetzlichen Vertreters hat (§ 26 Abs. 2 S. 1 BGB). Durch die Satzung kann auch ein Geschäftsführer als Vereinsvorstand bestimmt werden.

Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden (§ 26 Abs. 2 S. 2 BGB).

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