Vereinsvorstand

Vereinsvorstand

25.05.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Bei einem Verein handelt es sich um eine juristische Person, welche im Rechtsverkehr durch eine oder mehrere Personen vertreten werden muss. Dies hat gemäß § 26 Abs. 1 BGB durch einen Vorstand zu erfolgen. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich, wobei er die Stellung eines gesetzlichen Vertreters hat (§ 26 Abs. 2 S. 1 BGB). Durch die Satzung kann auch ein Geschäftsführer als Vereinsvorstand bestimmt werden.

Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden (§ 26 Abs. 2 S. 2 BGB).

Weitere Informationen zum Vereinsrecht erhalten Sie hier.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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