Vereinssatzung

Vereinssatzung

25.05.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die Satzung eines Vereins könnte man auch als seine „Verfassung“ bezeichnen. Hierin sind alle wichtigen Grundlagen, wie z.B. Mitgliedschaftsrechte und/oder die Organisation festgelegt.

Gemäß § 57 Abs. 1 BGB muss die Satzung den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten. Außerdem muss sich hieraus ergeben, dass der Verein ggf. eingetragen werden soll.

Jedes Vereinsmitglied hat einen Anspruch auf Aushändigung eines Exemplars der Vereinssatzung und muss sich nicht auf die Einsichtnahme in das Vereinsregister verweisen lassen.

Weitere Informationen zum Vereinsrecht erhalten Sie hier.

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