Vereinigung
Vereinigung
Vereinigungen im Sinne des Art. 9 I GG sind Zusammenschlüsse mehrerer natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck auf freiwilliger Basis und mit organisierter Willensbildung.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch