Verdachtskündigung

15/08/2008 08:06

Eine Verdachtskündigung ist eine Kündigung, die der Arbeitgeber ausspricht, wenn der Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer einen schwerwiegenden Pflichtverstoß (meist eine strafbare Handlung) begangen hat. Die Verdachtskündigung unterliegt aber nach dem Bundesarbeitsgericht strengen Anforderungen. So muss der Verdacht auf objektiven, nachweisbaren Tatsachen beruhen. Außerdem muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Verdachtskündigung den Sachverhalt mit allen ihm zumutbaren Mitteln aufklären. Überdies hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu den vorliegenden Verdachtsmomenten anzuhören.