Urlaubsentgelt

Urlaubsentgelt

15.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Das Urlaubsentgelt ist der, während der Dauer des Urlaubs, fortbezahlte Arbeitslohn. Gemäß § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.


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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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