Urlaubsentgelt
15/08/2008 08:04
Das Urlaubsentgelt ist der, während der Dauer des Urlaubs, fortbezahlte Arbeitslohn. Gemäß § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Das Urlaubsentgelt ist der, während der Dauer des Urlaubs, fortbezahlte Arbeitslohn. Gemäß § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.