Urheber / Miturheber

Urheber / Miturheber

17.03.2010
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Als Urheber bezeichnet § 7 UrhG den Schöpfer des Werkes.

Haben hingegen mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes (§ 8 UrhG).

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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