Unterlassungserklärung
30/12/2009 11:30
Die Unterlassungserklärung ist meist Teil einer Abmahnung. Sie ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem Rechtsverletzer und dem Unterlassungsanspruchsberechtigten, in dem sich der Rechtsverletzer verpflichtet, zukünftige Rechtsverletzungen zu unterlassen. Die Unterlassungserklärung hat den Zweck, die Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzung zu beseitigen.
Grundsätzlich besteht die Unterlassungserklärung aus einem bedingungs- und einschränkungslosen Versprechen zukünftige Rechtsverletzungen zu unterlassen, welches mit einem Vertragsstrafeversprechen gekoppelt ist.
Grundsätzlich besteht die Unterlassungserklärung aus einem bedingungs- und einschränkungslosen Versprechen zukünftige Rechtsverletzungen zu unterlassen, welches mit einem Vertragsstrafeversprechen gekoppelt ist.