Unkostenpauschale
17/03/2009 14:44
Die Unkostenpauschale bezeichnet die dem Geschädigten im Falle eines Schadenseintritts ohne besondere Nachweise zu erstattenden Kosten, wie z.B. für Telefonate, Briefporto und/oder andere Ausgaben.
Die Höhe der Unkostenpauschale ist von der Region abhängig, in der der Schaden entstanden ist und liegt in der Regel bei 15 - 25 Euro. Sind bei dem Geschädigten höhere Unkosten entstanden, so hat er dies nachzuweisen.
Weitere Informationen zum Verkehrsrecht erhalten Sie hier.
Die Höhe der Unkostenpauschale ist von der Region abhängig, in der der Schaden entstanden ist und liegt in der Regel bei 15 - 25 Euro. Sind bei dem Geschädigten höhere Unkosten entstanden, so hat er dies nachzuweisen.
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