Unkostenpauschale

Unkostenpauschale

17.03.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die Unkostenpauschale bezeichnet die dem Geschädigten im Falle eines Schadenseintritts ohne besondere Nachweise zu erstattenden Kosten, wie z.B. für Telefonate, Briefporto und/oder andere Ausgaben.

Die Höhe der Unkostenpauschale ist von der Region abhängig, in der der Schaden entstanden ist und liegt in der Regel bei 15 - 25 Euro. Sind bei dem Geschädigten höhere Unkosten entstanden, so hat er dies nachzuweisen.

Weitere Informationen zum Verkehrsrecht erhalten Sie hier.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch