Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer
21/01/2009 13:51
Die Umsatzsteuer ist eine Konsumsteuer, die zwar vom Unternehmer abzuführen ist, jedoch wirtschaftlich vom Verbraucher getragen wird.
Umgangssprachlich wird die Umsatzsteuer auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, da letztendlich nur der Mehrwert, d.h. die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis erfasst wird.
Der Unternehmer stellt dem Empfänger der Leistung die Umsatzsteuer in Rechnung und führt sie an das Finanzamt ab. Die Umsatzsteuer, die ihm vom Lieferanten in Rechnung gestellt wurde, darf der Unternehmer jedoch als Vorsteuer abziehen (sog. Vorsteuerabzug) und zahlt diesem somit nur den Nettopreis ohne Umsatzsteuer. Würde ein Vorsteuerabzugs nicht gewährt (sog. »Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer«), käme es zu einer Kumulierung der Umsatzsteuer, was zu einer erheblichen verfassungswidrigen Wettbewerbsverzerrung führen würde (BVerfGE21, 12).
Grundsätzlich beträgt der Umsatzsteuersatz 19 % (seit dem 01.01.2007). Bei den in § 12 Abs. 2 UstG aufgezählten Fällen verringert sich der Umsatzsteuersatz auf 7 %.
Kleinunternehmer sind gemäß § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn deren Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Hierbei kann der Kleinunternehmer jedoch auch nicht vom Vorsteuerabzug gebrauch machen.
Umgangssprachlich wird die Umsatzsteuer auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, da letztendlich nur der Mehrwert, d.h. die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis erfasst wird.
Der Unternehmer stellt dem Empfänger der Leistung die Umsatzsteuer in Rechnung und führt sie an das Finanzamt ab. Die Umsatzsteuer, die ihm vom Lieferanten in Rechnung gestellt wurde, darf der Unternehmer jedoch als Vorsteuer abziehen (sog. Vorsteuerabzug) und zahlt diesem somit nur den Nettopreis ohne Umsatzsteuer. Würde ein Vorsteuerabzugs nicht gewährt (sog. »Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer«), käme es zu einer Kumulierung der Umsatzsteuer, was zu einer erheblichen verfassungswidrigen Wettbewerbsverzerrung führen würde (BVerfGE21, 12).
Grundsätzlich beträgt der Umsatzsteuersatz 19 % (seit dem 01.01.2007). Bei den in § 12 Abs. 2 UstG aufgezählten Fällen verringert sich der Umsatzsteuersatz auf 7 %.
Kleinunternehmer sind gemäß § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn deren Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Hierbei kann der Kleinunternehmer jedoch auch nicht vom Vorsteuerabzug gebrauch machen.