Ummeldekosten
18/03/2009 18:29
Infolge eine Verkehrsunfalls ist es gegebenenfalls erforderlich, das Kraftfahrzeug des Geschädigten umzumelden. Hierbei entstehen Kosten. Diese Ummeldekosten sind als Kosten der Ersatzbeschaffung grundsätzlich konkret abzurechnen, weil diese Nebenkosten nicht als „normativer“ Schaden verstanden werden können, sondern lediglich dann als erstattungsfähig in Betracht kommen, wenn sie tatsächlich entstanden sind.
Weitere Informationen zum Verkehrsrecht erhalten Sie hier.
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