Überstunden /Überstundenvergütung
15/08/2008 07:57
Man spricht von Überstunden, wenn die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die vertragliche vereinbarte Arbeitszeit überschreitet. Die gesetzlich geregelte Obergrenze der werktäglichen Arbeitszeit liegt bei acht Stunden. Wird diese Zeit demnach überschritten liegt grundsätzlich Mehrarbeit (Überstunden) vor. Diese Überstunden sind grundsätzlich gemäß der üblichen Arbeit zu vergüten. In einigen Betrieben können auch Überstundenzuschläge verlangt werden, soweit dies vereinbart wurde oder üblich ist.