Language
English
German
Für Anwälte
Rechtsgebiete
Anwälte
Artikel
Gesetze
Gerichte
Urteile
Startseite
Registrieren
Einloggen
/
Treu und Glauben § 242 BGB
Treu und Glauben § 242 BGB
26/06/2008 19:04
Unter dem Prinzip Treu und Glauben (
§ 242 BGB
) versteht man den Maßstab des Verhaltens eines redlich und anständig denkenden, handelnden Menschen.