Treu und Glauben § 242 BGB
Treu und Glauben § 242 BGB
Unter dem Prinzip Treu und Glauben (§ 242 BGB) versteht man den Maßstab des Verhaltens eines redlich und anständig denkenden, handelnden Menschen.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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