Treu und Glauben § 242 BGB

Treu und Glauben § 242 BGB

26.06.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Unter dem Prinzip Treu und Glauben (§ 242 BGB) versteht man den Maßstab des Verhaltens eines redlich und anständig denkenden, handelnden Menschen.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch