Trennungsprinzip

Trennungsprinzip

26.06.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Das Trennungsprinzip besagt, dass Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte strikt voneinander zu trennen sind.

Bsp. Durch einen wirksamen Kaufvertrag wird der Käufer einer Sache noch kein Eigentümer. Das Eigentum wird erst durch das Verfügungsgeschäft übertragen (Übergabe und Übereignung). Der Käufer erwirbt lediglich einen Anspruch auf Übereignung.




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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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