Transportrecht und Speditionsrecht
23/01/2007 01:17
Eine leistungsfähige Transportbranche, die Wirtschaft und Bevölkerung zuverlässig mit Gütern beliefert, ist in einem exportorientierten Land wie der Bundesrepublik unverzichtbar. Insoweit tragen deutsche Transport- und Logistikunternehmen entscheidend dazu bei, den Standortvorteil Mitteleuropa nutzbar zu machen und das Land im internationalen Wettbewerb gut zu positionieren.
Wenn Sie als Unternehmer Ihre Aufgabe darin sehen, den Warentransport vom Absender bis zum Kunden so reibungslos wie möglich zu organisieren, dann sehen wir unsere darin, Sie hierbei rechtlich zu unterstützen. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung geben uns seit Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes 1998 die notwendigen Instrumentarien in die Hand. Mit Einführung der §§ 407 ff. HGB ist es geglückt, die essentiellen Haftungsregelungen sowie die Rechte und Pflichten zwischen Absender und Frachtführer bzw. Spediteur grundlegend festzuschreiben. Ergänzend haben sich branchenspezifisch allgemeine Geschäftsbedingungen herausgebildet, wie etwa die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen), die AGB/BSK (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten), die ALB (Allgemeine Leistungsbedingungen der Bahnen, die VBGL (Vertragsbedingungen für Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer) und viele andere mehr, welche den unterschiedlichen Bedürfnissen der Transport- und Logistikbranche Rechnung tragen.
Wir bewahren für Sie den Überblick, wenn es darum geht, die einschlägigen Vorschriften zu bestimmen und die notwendigen vertraglichen Grundlagen zu schaffen. Wenn Sie es wünschen, erarbeiten wir für Sie auch eigene AGBs, die den Besonderheiten der von Ihnen zu versendenden Güter gerecht wird. Es versteht sich von selbst, dass ein Unternehmen, das vielfältige Dienstleistungen aus dem Bereich der Logistik anbietet, andere vertragliche Vorsorge zu treffen hat als etwa ein Schleppdienst und dass etwa der Gefahrguttransport anderen Sicherheitsvorschriften genügen muss als z.B. der Brieftransport.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch, wenn es auf dem Weg zum Empfänger "geknirscht" hat und der verantwortliche Subunternehmer zu identifizieren und wegen des Verlusts bzw. der Beschädigung der Güter oder wegen einer Verspätung in Anspruch zu nehmen ist.
Sollen die Güter – wie es vielfach der Fall ist – über die Landesgrenzen transportiert werden, sind mehrere Verkehrsträger zu nutzen (sog. multimodaler Transport) oder sollen Rechtsbeziehungen zu ausländischen Vertragspartnern geknüpft werden, so finden Sie in der Kanzlei BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB kompetente Unterstützung. Wir beraten Sie gerne, wenn die Rechtswahl (choice of law), wie im internationalen Handelsrecht üblich, auf das Englische Recht fällt. Unsere Anwälte können Ihre Interessen aber auch gegenüber Geschäftspartnern aus dem romanischen, slawischen oder türkischen Rechtskreis in der jeweiligen Landessprache vertreten.
Für den grenzüberschreitenden Transport existieren internationale Übereinkommen, die zumeist auf einen bestimmten Verkehrsträger zugeschnitten sind. Zu nennen ist hier – ohne den Anspruch auf Vollständigkeit – die CMR (Convention relative au Contrat de transport international de marchandises par route) betreffend den Gütertransport auf der Straße, die CIM (Règles uniformes concernant le contrat de transport international ferroviaire des marchandises) betreffend den Schienenverkehr, die Hague-Visby-Abkommen und die CMNI (Convention de Budapest relativ au contrat de transport de marchandises en navigation intérieure) betreffend den Seefrachtverkehr bzw. die Binnenschifffahrt und nicht zuletzt das WA (Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr) in der Fassung des Haager Protokolls.
Wie auch im nationalen Recht werden diese Abkommen flankiert durch allgemeine Geschäftsbedingungen, die sich aus der Branchenübung entwickelt haben. Beispiele hierfür sind die von der ICC aufgestellten Incoterms (International Commercial Terms), die FIATA-Dokumente der Internatonalen Vereinigung der Spediteurorganisationen, und die IATA-Rules, die für die Luftfahrt von Bedeutung sind.
Lassen Sie sich nicht durch diese Vielzahl der Rechtsquellen verwirren. Internationale Abkommen und AGBs dienen u.a. der Orientierung und können die Verhandlungen zwischen Vertragpartnern unterschiedlicher Herkunft erleichtern. Mit entsprechendem Fachwissen ist es möglich, die vorhandenen Spielräume zu nutzen und maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten. Im Rahmen der bei uns üblichen ganzheitlichen Betrachtung behalten wir neben den einschlägigen Rechtsnormen selbstverständlich die zoll- und versicherungsrechtlichen Fragen im Auge und konsultieren bei entsprechendem Bedarf auch unseren Steuerberater im Hause.
Wenn Sie als Unternehmer Ihre Aufgabe darin sehen, den Warentransport vom Absender bis zum Kunden so reibungslos wie möglich zu organisieren, dann sehen wir unsere darin, Sie hierbei rechtlich zu unterstützen. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung geben uns seit Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes 1998 die notwendigen Instrumentarien in die Hand. Mit Einführung der §§ 407 ff. HGB ist es geglückt, die essentiellen Haftungsregelungen sowie die Rechte und Pflichten zwischen Absender und Frachtführer bzw. Spediteur grundlegend festzuschreiben. Ergänzend haben sich branchenspezifisch allgemeine Geschäftsbedingungen herausgebildet, wie etwa die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen), die AGB/BSK (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten), die ALB (Allgemeine Leistungsbedingungen der Bahnen, die VBGL (Vertragsbedingungen für Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer) und viele andere mehr, welche den unterschiedlichen Bedürfnissen der Transport- und Logistikbranche Rechnung tragen.
Wir bewahren für Sie den Überblick, wenn es darum geht, die einschlägigen Vorschriften zu bestimmen und die notwendigen vertraglichen Grundlagen zu schaffen. Wenn Sie es wünschen, erarbeiten wir für Sie auch eigene AGBs, die den Besonderheiten der von Ihnen zu versendenden Güter gerecht wird. Es versteht sich von selbst, dass ein Unternehmen, das vielfältige Dienstleistungen aus dem Bereich der Logistik anbietet, andere vertragliche Vorsorge zu treffen hat als etwa ein Schleppdienst und dass etwa der Gefahrguttransport anderen Sicherheitsvorschriften genügen muss als z.B. der Brieftransport.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch, wenn es auf dem Weg zum Empfänger "geknirscht" hat und der verantwortliche Subunternehmer zu identifizieren und wegen des Verlusts bzw. der Beschädigung der Güter oder wegen einer Verspätung in Anspruch zu nehmen ist.
Sollen die Güter – wie es vielfach der Fall ist – über die Landesgrenzen transportiert werden, sind mehrere Verkehrsträger zu nutzen (sog. multimodaler Transport) oder sollen Rechtsbeziehungen zu ausländischen Vertragspartnern geknüpft werden, so finden Sie in der Kanzlei BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB kompetente Unterstützung. Wir beraten Sie gerne, wenn die Rechtswahl (choice of law), wie im internationalen Handelsrecht üblich, auf das Englische Recht fällt. Unsere Anwälte können Ihre Interessen aber auch gegenüber Geschäftspartnern aus dem romanischen, slawischen oder türkischen Rechtskreis in der jeweiligen Landessprache vertreten.
Für den grenzüberschreitenden Transport existieren internationale Übereinkommen, die zumeist auf einen bestimmten Verkehrsträger zugeschnitten sind. Zu nennen ist hier – ohne den Anspruch auf Vollständigkeit – die CMR (Convention relative au Contrat de transport international de marchandises par route) betreffend den Gütertransport auf der Straße, die CIM (Règles uniformes concernant le contrat de transport international ferroviaire des marchandises) betreffend den Schienenverkehr, die Hague-Visby-Abkommen und die CMNI (Convention de Budapest relativ au contrat de transport de marchandises en navigation intérieure) betreffend den Seefrachtverkehr bzw. die Binnenschifffahrt und nicht zuletzt das WA (Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr) in der Fassung des Haager Protokolls.
Wie auch im nationalen Recht werden diese Abkommen flankiert durch allgemeine Geschäftsbedingungen, die sich aus der Branchenübung entwickelt haben. Beispiele hierfür sind die von der ICC aufgestellten Incoterms (International Commercial Terms), die FIATA-Dokumente der Internatonalen Vereinigung der Spediteurorganisationen, und die IATA-Rules, die für die Luftfahrt von Bedeutung sind.
Lassen Sie sich nicht durch diese Vielzahl der Rechtsquellen verwirren. Internationale Abkommen und AGBs dienen u.a. der Orientierung und können die Verhandlungen zwischen Vertragpartnern unterschiedlicher Herkunft erleichtern. Mit entsprechendem Fachwissen ist es möglich, die vorhandenen Spielräume zu nutzen und maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten. Im Rahmen der bei uns üblichen ganzheitlichen Betrachtung behalten wir neben den einschlägigen Rechtsnormen selbstverständlich die zoll- und versicherungsrechtlichen Fragen im Auge und konsultieren bei entsprechendem Bedarf auch unseren Steuerberater im Hause.