Totalverweigerer

Totalverweigerer

10.08.2005
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wehr- oder Zivildienstpflichtiger, der sowohl den einen als auch den anderen Zwangsdienst verweigert. Beides ist als Fahnenflucht oder als Dienstflucht strafbar.




Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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