Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit

15.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Teilzeitarbeit beschreibt im Gegensatz zur Vollzeitarbeit eine deutlich geringere Arbeitszeit. Oft wird die Teilzeitarbeit derart vollbracht, dass zwar der Teilzeitbeschäftigte täglich seine Arbeitsleistung erbringt, allerdings die Arbeitszeit stundenmäßig kürzer ist als die stundenmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten. Die kürzere Arbeitszeit kann aber auch auf der Ebene von (weniger) Arbeitstagen festgelegt werden. Gesetzlich geregelt ist die Teilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), vgl. insbesondere § 2 TzBfG.

 

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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