Strafverteidiger / Strafverteidigerin
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, aber leider nicht frei von Irrtümern.
Im Zweifel für den Angeklagten sollte es heißen. Dennoch kommen oftmals recht seltsame Schlussfolgerungen zustande. So wird ein gänzlich Unbeteiligter schon mal in Untersuchungshaft behalten mit der Begründung, dies sähe alles so konspirativ aus und gerade dies sei sicheres Indiz für die Art des Verbrechens.
Aber auch wenn jemand vermeintlich eine Straftat begangen hat, so kann diese etwa durch Notwehr gerechtfertigt sein oder es kommen schuldmildernde Umstände in Betracht.
Um diesen Irrtümern vor zu beugen und Willkür zu verhindern, hat jeder Beschuldigte das Recht auf einen Verteidiger, der in Ausbildung und Erfahrung den Richtern und Staatsanwälten ebenbürtig ist.
Der Verteidiger ist Gericht und Staatsanwaltschaft gleichgeordnet. Er hat das Rechte auf Akteneinsicht und ein Anwesenheitsrecht nicht nur in der Hauptverhandlung, sondern weitgehend auch bei Ermittlungshandlungen.
In der Hauptverhandlung hat der Verteidiger ein Frage- und Erklärungsrecht, kann Beweisanträge stellen und Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.