Steuerrecht
30/01/2007 00:55
Nichts im Bereich der Berührungen zwischen Bürger und Staat erfüllt die Deutschen wohl mit mehr Unbehangen, als die Vorstellung, sich mit Fragen des Steuerrechtes auseinandersetzen zu müssen. Dabei ist es unerheblich, ob es nur um eine jährliche Steuererklärung für nichtselbständig Beschäftigte geht oder ob Einkünfte aus Unternehmen steuerlich betrachtete werden sollen. Und wer schon einmal seine Steuererklärung selber gemacht hat weiß, das am Ende immer das Gefühl übrig bleibt, ob nicht doch etwas Entscheidendes für eine höhere Rückzahlung vergessen wurde.
Dies wundert nicht, wenn man bedenkt, dass es hunderttausende verschiedener Steuergesetze, Verordnungen zu deren Ausführung, Richtlinien zur inhaltlichen Auslegung und Erlasse der Finanzbehörden zur Anwendung der Rechtsnormen durch die Finanzämter gibt. Und täglich ergänzt der Gesetzgeber durch seine Regelungswut diese Masse an Vorschriften noch um einige neue. Da diese Regelungen oft mehrere Lesarten zulassen, gibt es Unmengen an Literatur und Zeitschriften zu steuerrechtlichen Themen. Wahrscheinlich könnte man auf dem Äquator alle deutschen Steuerrechtsbücher nebeneinander stellen und so die Erde mindestens einmal umrunden.
Dies alles führt dazu, das die Gerichte, die mit den Streitfragen des Steuerrechts beschäftigt sind, eine Unzahl von Urteilen produziert haben, die man ebenfalls beachten muss, um eine wirklich perfekte Steuererklärung zu erstellen. Und als ob die Deutschen mit ihrem nationalen Steuerrecht noch nicht genug gestraft wären, finden zunehmend Vorschriften der Europäischen Union Anwendung und nehmen Einfluss auf die Auslegung der deutschen Steuerrechtsvorschriften.
Gegen den Steueramts-Schimmel an kämpft ein kleines unbeugsames Volk, das es sich zu seiner Aufgabe gemacht hat, Bürger auf ihrem Weg durch die Steuerinstanzen zu begleiten. Und auch wir können Ihnen in unserer Kanzlei zwei Beraterinnen zu Seite stellen, die Ihnen bei Ihren steuerrechtlichen Problemen mit Kompetenz und Passion zur Seite stehen.