Steuern
15/01/2009 12:16
Der Begriff Steuern ist in § 3 AO (Abgabenordnung) legaldefiniert und demnach handelt es sich hierbei um Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen. Diese werden von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.