Stellenausschreibung (die Erfordernisse des AGG)

Stellenausschreibung (die Erfordernisse des AGG)

15.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) begründet auch für Stellenausschreiben ein Gleichbehandlungsgebot bzw. ein Diskriminierungsverbot. Welche Arten der Benachteiligungen unzulässig sind ergibst sich explizit aus § 1 AGG. Dass das Benachteiligungsverbot auch für Stellenausschreiben gilt, ergibt sich indes aus § 2 AGG.

Deshalb sollten Stellen grundsätzlich geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. Zudem sollten keine Anforderungen hinsichtlich Einreichung eines Fotos oder Angaben zum Alter gestellt werden.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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