Stellenausschreibung (die Erfordernisse des AGG)
15/08/2008 07:52
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) begründet auch für Stellenausschreiben ein Gleichbehandlungsgebot bzw. ein Diskriminierungsverbot. Welche Arten der Benachteiligungen unzulässig sind ergibst sich explizit aus § 1 AGG. Dass das Benachteiligungsverbot auch für Stellenausschreiben gilt, ergibt sich indes aus § 2 AGG.
Deshalb sollten Stellen grundsätzlich geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. Zudem sollten keine Anforderungen hinsichtlich Einreichung eines Fotos oder Angaben zum Alter gestellt werden.