Sozialplan

Sozialplan

15.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Ein Sozialplan wird durch eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber aufgestellt. Er beinhaltet Regelungen über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die einem Arbeitnehmer infolge geplanter Betriebsänderungen entstehen. Eins Sozialplan ist z.B. der Sozialtarifvertrag. Gesetzlich geregelt ist der Soziaplan in § 112 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz.

 

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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