Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung - § 826 BGB
14/09/2007 14:11
§ 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
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BGH: Änderung des Haftungskonzepts zum sog. existenzvernichtenden Eingriff