Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung - § 826 BGB

Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung - § 826 BGB

14.09.2007
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

§ 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.


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BGH: Änderung des Haftungskonzepts zum sog. existenzvernichtenden Eingriff

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