Schiedsgericht des Vereins

Schiedsgericht des Vereins

25.05.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Das Schiedsgericht ist eine fakultativ einzurichtende Organisationseinheit, die in der Vereinssatzung geregelt sein muss. Es dient dazu, Streitigkeiten zwischen einzelnen Vereinsmitgliedern untereinander oder zwischen Vereinsmitgliedern und dem Verein zu schlichten. Bei dem Schiedsgericht handelt es sich jedoch nicht um ein Vereinsorgan, daher obliegt es allein den Vereinsorganen (Mitgliederversammlung, Vereinsvorstand), den Ausschluss eines Mitglieds zu beschließen. Die Entscheidungen eines Schiedsgerichts ergehen auf Grundlage der Vereinssatzung bzw. Vereinsbeschlüsse.

Das Schiedsgericht ist vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzurufen und trägt daher zur Entlastung derselben bei.

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


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