Schiedsgericht des Vereins
25/05/2009 13:14
Das Schiedsgericht ist eine fakultativ einzurichtende Organisationseinheit, die in der Vereinssatzung geregelt sein muss. Es dient dazu, Streitigkeiten zwischen einzelnen Vereinsmitgliedern untereinander oder zwischen Vereinsmitgliedern und dem Verein zu schlichten. Bei dem Schiedsgericht handelt es sich jedoch nicht um ein Vereinsorgan, daher obliegt es allein den Vereinsorganen (Mitgliederversammlung, Vereinsvorstand), den Ausschluss eines Mitglieds zu beschließen. Die Entscheidungen eines Schiedsgerichts ergehen auf Grundlage der Vereinssatzung bzw. Vereinsbeschlüsse.
Das Schiedsgericht ist vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzurufen und trägt daher zur Entlastung derselben bei.
Weitere Informationen zum Vereinsrecht erhalten Sie hier.
Das Schiedsgericht ist vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzurufen und trägt daher zur Entlastung derselben bei.
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