Scheidungsrecht
06/06/2006 10:18
Scheidungsrecht ist der Teil des Familienrechtes, der die Beendigung einer Ehe regelt.
Seit 1977 gilt das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist, unabhängig davon welcher der Eheleute Schuld am Scheitern der Ehe ist. Das Scheitern der Ehe wird nach einer bestimmten Zeit des Getrenntlebens vermutet (1 Jahr einvernehmlicher, 3 Jahre bei streitiger Scheidung).
Im Falle einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln.
z.B.
- Auseinandersetzung von Ehewohnung und Hausrat
- Zugewinnausgleich
- Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
- Versorgungsausgleich
Wir beraten Sie in allen Fragen des Scheidungsrechtes.
Seit 1977 gilt das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist, unabhängig davon welcher der Eheleute Schuld am Scheitern der Ehe ist. Das Scheitern der Ehe wird nach einer bestimmten Zeit des Getrenntlebens vermutet (1 Jahr einvernehmlicher, 3 Jahre bei streitiger Scheidung).
Im Falle einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln.
z.B.
- Auseinandersetzung von Ehewohnung und Hausrat
- Zugewinnausgleich
- Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
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