Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

originally published: 10/03/2009 13:14 , updated: 11/03/2022 06:48
Ein Anleger hat gegenüber seinem Anlageberater einen Anspruch auf eine seinen Interessen entsprechende Beratung. Dafür hat er den Anleger anlegergerecht zu beraten, indem er ihm beispielsweise keine für ihn zu riskante Anlage empfiehlt und er hat den Anleger ausreichend über die angebotene Anlage zu informieren. Wenn der Anlageberater eine dieser Pflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt, liegt ein Beratungsfehler des Anlageberaters vor.

Ein Anleger, der aufgrund eines Beratungsfehlers des Anlageberaters Verluste bei seiner Anlage hinnehmen musste hat Anspruch auf Erstattung des ihm entstandenen Schadens aus §§ 280, 249 Abs. l, 252 BGB (so auch AG Leipzig: Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Beratung). Denn der Berater hat den Anleger so zu stellen, wie er stünde, wenn er ordnungsgemäß beraten worden wäre.

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