salvatorische Klausel
salvatorische Klausel
10.08.2005
Teilnichtigkeit
salvatorische Klausel
Ist regelmäßiger Vertragsbestandteil, der regelt dass, wenn sich Gründe für eine Nichtigkeit nur auf Teile eines Rechtsgeschäfts beschränken, bei Wegfall des von der Nichtigkeit betroffenen Teils des Rechtsgeschäfts der Rest als selbstständiges Rechtsgeschäft verbleiben kann.
Sie ist unwirksam, bzw. ohne Regelungsgehalt bei einheitlichen Rechtsgeschäften, die nicht teilbar sind.
Sie ist unwirksam, bzw. ohne Regelungsgehalt bei einheitlichen Rechtsgeschäften, die nicht teilbar sind.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch
salvatorische Klausel
Ist regelmäßiger Vertragsbestandteil, der regelt dass, wenn sich Gründe für eine Nichtigkeit nur auf Teile eines Rechtsgeschäfts beschränken, bei Wegfall des von der Nichtigkeit betroffenen Teils des Rechtsgeschäfts der Rest als selbstständiges Rechtsgeschäft verbleiben kann.
Sie ist unwirksam, bzw. ohne Regelungsgehalt bei einheitlichen Rechtsgeschäften, die nicht teilbar sind.
Sie ist unwirksam, bzw. ohne Regelungsgehalt bei einheitlichen Rechtsgeschäften, die nicht teilbar sind.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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