salvatorische Klausel
02/08/2007 10:53
Ist regelmäßiger Vertragsbestandteil, der regelt dass, wenn sich Gründe für eine Nichtigkeit nur auf Teile eines Rechtsgeschäfts beschränken, bei Wegfall des von der Nichtigkeit betroffenen Teils des Rechtsgeschäfts der Rest als selbstständiges Rechtsgeschäft verbleiben kann.
Sie ist unwirksam, bzw. ohne Regelungsgehalt bei einheitlichen Rechtsgeschäften, die nicht teilbar sind.
Sie ist unwirksam, bzw. ohne Regelungsgehalt bei einheitlichen Rechtsgeschäften, die nicht teilbar sind.