Sachverständigenkosten
10/03/2009 14:18
Da die Beweislast bezüglich der Festsetzung der Schadenshöhe beim Geschädigten liegt, hat dieser beispielsweise nach einem Verkehrsunfall die Höhe des entstandenen Schadens zu darzulegen. Um dies hinreichend zu tun, ist ein Sachverständigengutachten erforderlich. Fraglich ist jedoch, ob der Geschädigte auch die Sachverständigenkosten ersetzt bekommt.
Laut der aktuellen Rechtssprechung hat der Geschädigte eines Verkehrsunfalls Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten, denn die Sachverständigenkosten zählen zum unmittelbaren Sachschaden. Die Sachverständigenkosten sind dem Geschädigten grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten fehlerhaft ist. Außerdem ist er nicht verpflichtet, vor der Erteilung eines Gutachterauftrages auf dem Markt nach einem günstigen Gutachter zu suchen. Da der nach einem Unfall hinzugezogene Sachverständige nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist, sind die Sachverständigenkosten auch bei überhöhter Rechnung erstattungsfähig.
Weitere Informationen zum Verkehrsrecht erhalten Sie hier.
Laut der aktuellen Rechtssprechung hat der Geschädigte eines Verkehrsunfalls Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten, denn die Sachverständigenkosten zählen zum unmittelbaren Sachschaden. Die Sachverständigenkosten sind dem Geschädigten grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten fehlerhaft ist. Außerdem ist er nicht verpflichtet, vor der Erteilung eines Gutachterauftrages auf dem Markt nach einem günstigen Gutachter zu suchen. Da der nach einem Unfall hinzugezogene Sachverständige nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist, sind die Sachverständigenkosten auch bei überhöhter Rechnung erstattungsfähig.
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