Ruhepausen
15/08/2008 07:45
Ruhepause meint die Unterbrechung der Arbeitszeit zur Erholung.
Zum Schutz der Arbeitnehmer bestehen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) folgende Regelungen zu Ruhepausen:
- Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
- Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten zu gewähren