Ruhepausen

15/08/2008 07:45

Ruhepause meint die Unterbrechung der Arbeitszeit zur Erholung.

Zum Schutz der Arbeitnehmer bestehen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) folgende Regelungen zu Ruhepausen:

  • Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
  • Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten zu gewähren