Ruhepausen

Ruhepausen

15.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Ruhepause meint die Unterbrechung der Arbeitszeit zur Erholung.

Zum Schutz der Arbeitnehmer bestehen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) folgende Regelungen zu Ruhepausen:

  • Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
  • Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten zu gewähren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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