rechtsfähiger Verein
25/05/2009 09:40
Ein sog. Idealverein, der ideelle Zwecke und allenfalls eine wirtschaftliche Nebentätigkeit verfolgt, erlangt seine Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister.
Ein wirtschaftlicher Verein hingegen kann seine Rechtsfähigkeit nicht durch Eintragung, sondern nur durch staatliche Verleihung erlangen. Hierdurch sollen die gesetzlichen Anforderungen an die Gesellschaftsformen gewahrt und zugleich der Gläubigerschutz sichergestellt werden.
Weitere Informationen zum Vereinsrecht erhalten Sie hier.
Ein wirtschaftlicher Verein hingegen kann seine Rechtsfähigkeit nicht durch Eintragung, sondern nur durch staatliche Verleihung erlangen. Hierdurch sollen die gesetzlichen Anforderungen an die Gesellschaftsformen gewahrt und zugleich der Gläubigerschutz sichergestellt werden.
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