Realakt
Realakt
ist eine tatsächliche Handlung unabhängig von einer Willensäußerung, an die die Rechtsordnung den Eintritt einer bestimmten Rechtsfolge knüpft.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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