Prospekthaftung
09/12/2011 18:06
Bei der Anlageberatung werden häufig auch Prospekte eingesetzt, die dem Interessenten vorgelegt und übergeben werden. Durch das Prospekt soll dem Anleger -so der Gesetzgeber- ein leicht verständlicher und zutreffender Eindruck von der Kapitalanlage vermittelt werden. In der Praxis werden die Prospekte diesen Anforderungen oft nicht gerecht.
Folgende Fragen treten auf:
Folgende Fragen treten auf:
- Muss der Anleger das Prospekt vollständig durchlesen?
- Was ist, wenn Erklärungen und Anpreisungen des Anlageberaters inhaltlich vom Prospekt abweichen?
- Was gilt, wenn das Prospekt nicht oder erst nach Zeichnung der Anlage übergeben wird?
- Wer haftet für den richtigen Inhalt des Prospekts?
- Was sind Prospektfehler, die eine Haftung auslösen können?