Polnisches Recht
Wirtschaftsrechtliche (Investitions-) Beratung für die deutschen und polnischen Unternehmen.
Wir beraten deutsche Unternehmen, die in Polen investieren wollen, im polnischen Wirtschaftsrecht. Dabei tauchen viele Fragen auf, z. B. über die Möglichkeiten der Firmengründung in Polen, über die richtige Rechtsformwahl, den Abschluss der Gründungs- und Mitarbeiterverträge, den Erwerb von Immobilien, die Beantragung der notwendigen Genehmigungen etc. Es wird eine umfassende Beratung im polnischen Gesellschafts-, Arbeits-, Immobilien- und Steuerrecht angeboten.
Auf der anderen Seite beraten wir polnische Unternehmen, die in Deutschland Fuß fassen wollen in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, allgemeinen Zivilrechts, Steuerrechts, Arbeits- und Ausländerrechts. Außerdem helfen wir den Mandanten bei dem Forderungseinzug.
Die polnischen Vorschriften sind im Transformationsprozess vielfach geändert worden, um die EU-Vorgaben zu erfüllen.
Unsere grenzüberschreitende Beratung macht es möglich, maßgeschneiderte Lösungen für unsere Mandanten zu finden.
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Polen und Deutschland intensivierten sich insbesondere nach dem EU-Beitritt Polens signifikant. Bedingt durch die geographische Nähe ist Polen Deutschlands bedeutender Handelspartner. Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wollen nach Polen expandieren und dabei mit polnischen Handelspartnern kooperieren. Aber auch viele polnische KMU investieren in Deutschland und arbeiten dabei mit deutschen Firmen zusammen.
Diese wirtschaftliche Kooperation trägt auch viel zur Völkerverständigung zwischen Deutschland und Polen bei und wir freuen uns, dazu unseren Beitrag zu leisten.
Wir beraten Sie in allen Fragen zum polnischen Recht für Investoren.