Pfändung
Pfändung
durch die bewegliche Sachen oder Rechte des Schuldners zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers staatlich in Verwahrung genommen werden.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch