Offizialmaxime
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Die Strafverfolgung obliegt grundsätzlich dem Staat und nicht dem einzelnen Bürger. Die Staatsanwaltschaft hat demnach ein Anklagemonopol. Ausnahmen bestehen für die Privatklageverfahren.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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