Öffentlicher Dienst

Öffentlicher Dienst

15.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Unter den öffentlichen Dienst ist das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zu subsumieren. Hierunter fällt u.a. die Tätigkeit eines jeden Beamten, Richters, Rechtsreferendars.
 


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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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