Naturalrestitution

Naturalrestitution

10.08.2005
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde. D.h. der Zustand ist wieder herzustellen, der vor dem Schadenseintritt vorgelegen hat.


 

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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