Mordlust (1. Gruppe) § 211 StGB
21/06/2008 14:25
Aus Mordlust tötet, wem es allein darauf ankommt, einenanderen Menschen sterben zu sehen, einziger Zweck des Handelns somit die Tötungdes Opfers als solche ist.
Aus Mordlust tötet, wem es allein darauf ankommt, einenanderen Menschen sterben zu sehen, einziger Zweck des Handelns somit die Tötungdes Opfers als solche ist.